
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeiten ist seit Gründung der Kanzlei die Beratung der im Inland ansässigen Mandanten bezüglich der im Ausland erzielten Einkünfte. Ziel ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung und die optimale Nutzung von im Ausland entrichteten Steuern.
Ebenso vertreten wir ausländische Mandanten jeglicher Rechtsform, die ihre inländischen Einkünfte in Deutschland versteuern müssen. Zwei Fachberater für internationales Steuerrecht sind auch Bestandteil unsres Teams.


